Allgemeines

Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit
Der Elternbeirat ist nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und der Schulordnung für Gymnasien (GSO) die gewählte Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler einer Schule. Er wird alle 2 Jahre von allen Erziehungsberechtigten direkt gewählt, nicht wählbar sind an der Schule tätige Lehrkräfte.

Laut Artikel 2 Abs. 3 des BayEUG wirken und arbeiten bei der Gestaltung des Schullebens Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler und Erziehungsberechtigte vertrauensvoll zusammen.

Die Aufgaben des Elternbeirates lassen sich hierbei in drei wesentliche Bereiche gliedern:

1. Der gesetzlich verbindliche Bereich

  • Gravierende disziplinarische Maßnahmen gegen einen Schüler - Entlassung oder Ausschluss nach Art. 87, 88 BayEUG;
  • Nicht vorgeschriebene, aber als pädagogisch wertvoll eingestufte Vorhaben, die für die Eltern zusätzliche finanzielle Belastungen bringen, wie z.B. Schulfahrten aller Art im Rahmen des Schüleraustausches,
  • Änderung von Ausbildungsrichtungen und Einführung von Schulversuchen ( Art, 65 BayEUG)
  • Einführung neuer Lernmittel die nicht lernmittelfrei sind ( Art. 51 BayEUG ),
  • Festsetzung eines unterrichtsfreien Tages ( Art. 89 Abs. 2, 4 BayEUG ),
  • Abhaltung einer zusätzlichen Klassenelternversammlung ( § 120 Abs. 4 GSO ).


2. Der anhörungspflichtige Bereich (Art.65, 67 BayEUG)

Dazu gehören u.a. :

  • Die Errichtung oder Auflösung von kommunalen Schulen,
  • grundlegende Fragen des Unterrichtsbetriebes
  • die schulische Freizeitgestaltung.


3. Der eigene Gestaltungsbereich (Art.65 und 67 BayEUG)
Diese Artikel des BayEUG umschreiben Aufgaben und Bedeutung der Elternvertretung, insbesondere die Mitwirkungsmöglichkeiten in Fragen „allgemeiner Bedeutung “ und schreiben verbindlich vor, dass sich sowohl Schulleitung, Schulaufsichtsbehörde als auch Sachaufwandsträger mit den Anregungen und Vorschlägen des Elternbeirates befassen müssen.

Die aktuelle Ausgabe des grundlegenden Gesetzes können Sie hier einsehen.

Die aktuelle Ausgabe des Textes der Schulordnung sehen Sie hier.

Die Inhaltsübersicht des BayEUG und die Inhaltsübersicht der GSO helfen Ihnen, den gesuchten Begriff schnell zu finden.

Aktualisiert am 09.12.2009