Betreuungsordnung

 

Betreuungsordnung 

Diese Ordnung ist Bestandteil der Betreuungsvereinbarung und zum Verbleib beim Erziehungs­berechtigten bestimmt. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung wird die OGS-Ordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.        
Um eine optimale Förderung und Begleitung zu erreichen ist die Kommunikation zwischen Eltern und Pädagogen wichtig. Die Eltern werden gebeten ihrem Kind die OGS-Ordnung zu erörtern und zur Einhaltung dieser anzuhalten.

OGS-Ordnung:

  • 1. Nach dem Unterricht findet sich der Schüler unverzüglich in den Räumlichkeiten der OGS ein und meldet sich bei den pädagogischen Fachkräften an. Das Verlassen der Gruppenräume ist nur nach Absprache mit einer der Fachkräfte möglich, das Verlassen des Schulgeländes nur in Begleitung eines Mitarbeiters.
  • 2. Der Schüler räumt seinen Ess- und Arbeitsplatz unaufgefordert auf und säubert ihn.
  • 3. Hausaufgabensituation:

Nur bei Einhaltung der folgenden Regelungen und mit der erforderlichen Arbeitshaltung bzw. dem erforderlichen Arbeitstempo kann die Vollständigkeit der schriftlichen Hausaufgaben gewährleistet werden.

  • a) Der Schüler verhält sich im Hausaufgabenraum leise.
  • b) Die Studierzeiten müssen eingehalten werden. Zu Beginn werden die Hausaufgabenhefte offen auf den Tisch gelegt. Hausaufgaben- und Vokabelhefte (Karteikarten etc.) müssen von den Schülern geführt und Materialen zur Schulaufgabenvorbereitung mitgebracht werden.
  • c) Erledigte Hausaufgaben werden von den pädagogischen Fachkräften im Hausaufgabenheft abgezeichnet. Hierzu zeigt der Schüler das Heft unaufgefordert vor.
  • d) Das Hausaufgabenheft dient den Eltern und Fachkräften als Kommunikationsweg, z.B. bei fehlenden Hausaufgaben. Die Eltern sind angehalten dies täglich zu kontrollieren.
  • e) Wurden in der Studierzeit alle schriftlichen Hausaufgaben erledigt, soll die verbleibende Zeit zur Vorbereitung für den nächsten Schultag bzw. zur allgemeinen Aufbereitung des Schulstoffes genutzt werden. Für die Kernfächer stehen Übungsmaterialien zur Verfügung.
  • f) Die Fachkräfte leiten den Schüler zur selbstständigen Organisation und Erledigung der Haus­aufgaben an. Während der Studierzeit findet keine Einzelförderung bzw. Nachhilfe statt. Die Wiederholung von Lerninhalten liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
  • 4. Nach der Studierzeit stehen den Schülern verschiedene Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung zur Verfügung, die in Absprache mit dem Pädagogen genutzt werden. Auch während des Freizeit­angebotes ist den Anweisungen des pädagogischen Fachpersonals Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Projektangeboten des Nachmittags ist für die OGS-Schüler verpflichtend.
  • 5. Während der OGS-Zeit ist die Erreichbarkeit der Schüler über das Sekretariat oder das Handy der Fachkraft gewährleistet. Die Nummer wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Handys, Videospiele, portable Playstations, MP3-Player etc. sind analog der Schulordnung nicht erlaubt.
  • 6. Die OGS ersetzt keine Unterrichtsausfälle. Dies gilt besonders für den letzten Schultag vor den Ferien. (Voraussetzung: Freitag ist Betreuungstag) Findet hier eine Betreuung im Anschluss an den Unterricht statt, verkürzt sich die Betreuungszeit entsprechend.
  • 7. Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben haben die Erziehungsberechtigten die Schule zu verständigen. Eine Befreiung des Kindes muss über die Schulleitung erfolgen. Kinder, die an ansteckenden, meldepflichtigen Erkrankungen leiden oder durch Läuse befallen sind, dürfen die OGS nicht besuchen.
  • 8. Haftungsregelungen:
  • a) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Habe der Schüler wird keine Haftung übernommen.
  • b) Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haftet der jeweilige Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter.
  • c) Wir empfehlen den Eltern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
  • 9. Bei groben Verstößen und dauerhaften Störungen ist zum Schutz der Gruppe und der anderen Schüler ein Ausschluss des Betreffenden aus dem Ganztagesangebot möglich.